Wir über uns     Unser Team     Links     Kontakt     Impressum     Agb´s

 



 

                                         

 

 

Allgemeine Auftragsbedingungen für Übersetzer und Dolmetscher
Stand 07/04

 

 

 

1. Geltungsbereich

(1) Diese Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen dem Übersetzer bzw. Dolmetscher (im weiteren "Auftragnehmer") und seinen Auftraggebern (Kunden), soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist.

(2) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für den Auftragnehmer nur verbindlich, wenn er sie ausdrücklich anerkannt hat.

2. Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers

(1) Bei Übersetzungsaufträgen hat der Auftraggeber den Auftragnehmer spätestens bei Auftragsvergabe über besondere Ausführungsformen der Übersetzung zu unterrichten (Übersetzung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, äußere Form der Übersetzung etc.). Der Verwendungszweck der Übersetzung ist anzugeben. Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer einen Abzug zur Korrektur zu übergeben.

(2) Bei Dolmetschaufträgen hat der Auftraggeber den Auftragnehmer rechtzeitig über den besonderen Ausführungsrahmen des Dolmetschauftrags zu unterrichten, wobei erschwerte Bedingungen oder bestimmte Leistungen  nach Absprache  evtl. gesondert in Rechnung gestellt werden (Aufnahme auf Tonträger, Filmvorführungen etc.). Das Gleiche gilt sinngemäß für andere Aufträge.

(3) Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung, Erfüllung des Dolmetscheinsatzes bzw. zur Erbringung von sonstigen Leistungen notwendig sind, hat der Auftraggeber unaufgefordert und bei Auftragsvergabe dem Auftragnehmer zur Verfügung zu stellen (Vorträge bzw. Unterlagen zur Vorbereitung auf den Dolmetscheinsatz, Glossare des Auftraggebers, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen etc.).

(4) Fehler, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Obliegenheiten ergeben, gehen zulasten des Auftraggebers.

3. Ausführung und Mängelbeseitigung

(1) Die Übersetzung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung ausgeführt. Fachausdrücke werden, sofern keine Unterlagen oder besonderen Anweisungen durch den Auftraggeber beigefügt worden sind, in die allgemein übliche, lexikalisch vertretbare bzw. allgemein verständliche Version übersetzt.

(2) Mängel in der Übersetzung, die auf schlecht lesbare, fehlerhafte oder unvollständige Textvorlagen oder auf fehlerhafte oder falsche kundeneigene Terminologie zurückzuführen sind, fallen nicht in den Verantwortungsbereich des Auftragnehmers.

(3) Rügt der Auftraggeber einen in der Übersetzung objektiv vorhandenen, nicht unerheblichen Mangel, hat der Auftraggeber Anspruch auf Beseitigung der in der Übersetzung enthaltenen Mängel durch den Auftragnehmer. Der Anspruch auf Mängelbeseitigung muss vom Auftraggeber unter genauer Angabe des Mangels dem Auftragnehmer gegenüber schriftlich und unverzüglich geltend gemacht werden. Für die Nacharbeit ist dem Auftragnehmer vom Auftraggeber eine angemessene Frist einzuräumen.

(4) Der Anspruch auf Nachbesserung ist ausgeschlossen, wenn die Mängelanzeige nicht innerhalb von 2 Wochen nach Abgabe der Übersetzung eingegangen ist.

(5) Im Falle des Fehlschlagens der Nachbesserung oder einer Ersatzlieferung leben die gesetzlichen Gewährleistungsrechte wieder auf, sofern nicht eine andere Vereinbarung getroffen wurde.

(6) Lieferfristen und -termine werden bei Auftragsvergabe vereinbart und sind bindend. Der Auftragnehmer kommt jedoch nicht in Verzug, solange die Leistung infolge eines Umstandes unterbleibt, den er nicht zu vertreten hat. Beruht die Nichteinhaltung eines Liefertermins auf höherer Gewalt, so ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder vom Auftraggeber eine angemessene Nachfrist zu verlangen. Weitergehende Rechte, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind in diesen Fällen ausgeschlossen. Bei Änderung des Auftragsgegenstandes sind Lieferfristen und Honorare neu zu verhandeln. Bereits entstandene Zahlungsverpflichtungen sind in jedem Falle zu erfüllen. Der Auftraggeber ist im Übrigen verpflichtet, dem Auftragnehmer bereits entstandene Kosten zu ersetzen und bereits erbrachte Leistungen zu bezahlen. Weitergehende Rechte, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind in diesen Fällen ausgeschlossen.

(7) Sollte der Auftragnehmer bei Dolmetschterminen aus wichtigem Grund an der Erfüllung des Vertrages verhindert sein, so hat er nach besten Kräften und soweit ihm dies billigerweise zuzumuten ist, dafür zu sorgen, dass an seiner Stelle ein Fachkollege die Pflichten aus diesem Vertrag übernimmt. Dessen Verpflichtung bedarf der Zustimmung des Auftraggebers.

4. Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz in angemessener Höhe. Eine Haftung bei leichter Fahrlässigkeit tritt nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ein. Die Haftung ist auf die Höhe des vereinbarten Honorars beschränkt. Eine Haftung für Folgeschäden ist ausgeschlossen.

(2) Eine Haftung des Auftragnehmers für Beschädigung bzw. Verlust der vom Auftraggeber übergebenen Materialien ist ausgeschlossen. Der Auftraggeber hat für eine ausreichende Sicherung seiner Daten zu sorgen.

5. Berufsgeheimnis

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die vom Auftraggeber im Zusammenhang mit dem Auftrag überlassenen Informationen und Unterlagen vertraulich zu behandeln und keinen Nutzen daraus zu ziehen.

6. Vergütung und Grundlage der Berechnung

(1) Der Umfang der Übersetzung wird anhand der Normzeilenzahl des Zieltextes ermittelt. Als Normzeile gelten 50 Zeichen inkl. Leerzeichen. Angefangene Zeilen unter 30 Anschlägen und Zeilen mit Überlänge werden auf Normzeilen umgerechnet.

(2) Die Vergütung ist innerhalb von 14 Tagen nach Abgabe der Übersetzung fällig.

(3) Der Auftragnehmer hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich angefallenen Aufwendungen. Korrekturarbeiten werden nach Aufwand berechnet. Der Auftragnehmer kann bei umfangreichen Übersetzungen einen Vorschuss verlangen, der für die Durchführung der Übersetzung objektiv notwendig ist. Er kann die Übergabe seiner Arbeit von der vorherigen Zahlung seines vollen Honorars abhängig machen.

(4) Ist die Höhe des Honorars nicht vereinbart, so ist eine nach Art und Schwierigkeit angemessene und übliche Vergütung geschuldet. Hierbei gelten mindestens die im Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (Link » zum JVEG) in der jeweils geltenden Fassung aufgeführten Sätze als angemessen und üblich.

7. Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht

(1) Übersetzungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers. Bis dahin hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht.

(2) Der Auftragnehmer behält sich sein Urheberrecht vor.

8. Vertragskündigung

Der Auftraggeber kann den Vertrag bis zur Fertigstellung der Übersetzungsarbeiten bzw. bis zur Erbringung der Dolmetschleistungen nur aus wichtigem Grund kündigen. Die Kündigung ist nur dann wirksam, wenn sie dem Auftragnehmer gegenüber schriftlich erklärt wurde. Dem Auftraggeber steht in diesem Fall bei Übersetzungsaufträgen ein Honorar, das sich nach der vereinbarten Berechnungsgrundlage und den bis zum Zeitpunkt der Kündigung erbrachten Leistungen bemisst sowie gegebenenfalls Schadensersatz für entgangenen Gewinn bis maximal in Höhe des Auftragswertes zu. Bei Dolmetschaufträgen hat der Auftragnehmer Anspruch auf das vereinbarte Honorar sowie die Erstattung der ihm nachweislich entstandenen Kosten. Soweit der Auftragnehmer für den Termin des gekündigten Dolmetschauftrags einen anderen Auftrag erhält, kann er die hierfür gezahlte Vergütung vom Honorar für den gekündigten Auftrag in Abzug bringen.

9. Anwendbares Recht

(1) Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers.

(2) Die Wirksamkeit dieser Auftragsbedingungen wird durch die Nichtigkeit und Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt.

 

 

 

 

nach oben »

 

 

Russisch


Fachübersetzungen,
Verhandlungs- und
Konferenzdolmetschen,
Technik, Wirschaft, Recht,
beglaubigte Urkunden


staatlich geprüfte
öffentlich bestellte und beeidigte
Dolmetscherin und Übersetzerin
für Russisch